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Technik Aktuell
Frischwassertank auf Spritzgeräten
Mit der Agrarpolitik 2011 ändern sich auch die Anforderungen an den Pflanzenschutz.
Wortlaut in der Direktzahlungsverordnung (ÖLN):
"Für den Pflanzenschutz ab 2011 eingesetzte zapfwellenangetriebene oder selbstfahrende Geräte mit einem Behälter von mehr als 350 Liter Inhalt müssen mit einem Spülwassertank für die Reinigung von Pumpe, Filter, Leitungen und Düsen auf dem Feld ausgerüstet sein."
Anhang zur Direktzahlungsverordnung, Punkt 6.1
Ein Spülwassertank hat ein Volumen von mindestens 10% des Nenninhaltes des Brühetankes aufzuweisen. Dies gilt sowohl für Feldspritzen wie auch für die Sprühgeräte im Obst- und Weinbau. Der Tank ist fix an das Gerät aufzubauen, Mobile Bidons auf dem Traktor gelten nicht als Spülwassertanks.
Von 2011 an sind Pflanzenschutzgeräte ohne Spülwassertank nicht mehr an die Prüfung zugelassen.
Empfehlung: Praktisch lässt sich das Problem mit einem Dreiwegehahn lösen. So kann einerseits bei einem Unterbruch der Applikation das System gereinigt werden, andererseits ist bei einem Mangel an Spritzbrühe Wasser zum Verdünnen verfügbar. Der Aufbau eines solchen Tankes richtet sich nach den Möglichkeiten des Gerätes. Die Arbeitssicherheit (hohe Einfüllöffnung) wie die Verkehrssicherheit (Entlastung der Vorderachse) sollten aber auch zu beachtende Kriterien sein.